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   BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00   

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https://dejure.org/2000,13306
BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00 (https://dejure.org/2000,13306)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2000 - 1 B 92.00 (https://dejure.org/2000,13306)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 2000 - 1 B 92.00 (https://dejure.org/2000,13306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssiges Darlegen eines Verfahrensmangels im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Beschwerde wegen so genannter "nachträglicher Divergenz"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.02.2000 - 9 B 57.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00
    Die Beschwerde verkennt insoweit zunächst, dass die Zulassung der Berufung als unanfechtbare Vorentscheidung nach § 173 VwGO, § 548 ZPO einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. zuletzt etwa den Beschluss des Senats vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - und Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 = NVwZ 1998, 1179).

    Außerdem ist der Verwaltungsgerichtshof bei der Zulassung der Berufung zutreffend davon ausgegangen, dass bei ordnungsgemäßer Erhebung einer Grundsatzrüge nach zwischenzeitlicher Klärung der aufgeworfenen Frage eine Zulassung wegen sogenannter "nachträglicher Divergenz" in Betracht kommt; dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt etwa den zitierten Beschluss des Senats vom 21. Februar 2000 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Kammer-Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125.97 - DVBl 2000, 407).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00
    Die Beschwerde verkennt insoweit zunächst, dass die Zulassung der Berufung als unanfechtbare Vorentscheidung nach § 173 VwGO, § 548 ZPO einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. zuletzt etwa den Beschluss des Senats vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - und Beschluss vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 = NVwZ 1998, 1179).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00
    Außerdem ist der Verwaltungsgerichtshof bei der Zulassung der Berufung zutreffend davon ausgegangen, dass bei ordnungsgemäßer Erhebung einer Grundsatzrüge nach zwischenzeitlicher Klärung der aufgeworfenen Frage eine Zulassung wegen sogenannter "nachträglicher Divergenz" in Betracht kommt; dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt etwa den zitierten Beschluss des Senats vom 21. Februar 2000 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Kammer-Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125.97 - DVBl 2000, 407).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00
    Auch soweit die Beschwerde schließlich die Missachtung der Anforderungen an die Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO beanstandet, verkennt sie die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Maßstäbe und Grundsätze (vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 und vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 92.00
    Auch soweit die Beschwerde schließlich die Missachtung der Anforderungen an die Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO beanstandet, verkennt sie die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Maßstäbe und Grundsätze (vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 und vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2005 - 18 A 4406/02

    Anfoderungen an eine gegenwärtige Gefährdung für die öffentliche Ordnung ;

    Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2, vom 27. Juni 1996 - 7 B 94/96 -, NVwZ 1996, 1010 und vom 1. November 2000 - 1 B 92.00 -, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2001 - 18 A 380/00 -, der Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz umzudeuten.
  • BVerwG, 01.11.2000 - 1 B 93.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision wegen

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zum Parallelverfahren BVerwG 1 B 92.00 ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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